Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Immobilienbewertung durch das Sachverständigenbüro REBHAN Sachverständige | Architekten

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erstellung von Immobilienbewertungen und gutachterlichen Leistungen zwischen dem Sachverständigenbüro REBHAN Sachverständige | Architekten (nachfolgend "Sachverständiger") und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die fachgerechte und unabhängige Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (z. B. Erbbaurechte, Wohnrechte) gemäß den geltenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere ImmoWertV, BauGB, Wertermittlungsrichtlinien, etc.

§ 3 Auftragserteilung und Leistungsumfang
Der Auftrag kommt durch mündliche Vereinbarung, Bestätigung in Textform oder durch Ausführung zustande. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem konkreten Auftrag. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer Vereinbarung in Textform.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Bewertung erforderlichen Unterlagen (z. B. Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Mietverträge, Energieausweis, Teilungserklärung, etc.) vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Zudem ist der Zugang zur Immobilie zur Besichtigung, Bewertung und zur fotografischen Dokumentation zu ermöglichen.

Für Nachteile infolge unvollständiger, fehlerhafter oder verspäteter Angaben oder einer fehlenden oder nur begrenzten Zugänglichmachung der Immobilie haftet der Auftraggeber.

§ 5 Durchführung der Bewertung
Die Bewertung erfolgt unter Anwendung anerkannter Bewertungsverfahren gemäß geltendem Recht. Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Sachverständigen unter Berücksichtigung der objektspezifischen Gegebenheiten.

§ 6 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach Vereinbarung in Textform, oder – falls nicht getroffen – nach den Grundsätzen über ortsübliche Honorare gemäß § 632 BGB. Die Vergütung ist unabhängig vom Ergebnis der Bewertung zu zahlen. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Recherchen, Kopien oder Porto werden gesondert berechnet.

Bei vorzeitiger Kündigung des Auftrags hat der Sachverständige Anspruch auf anteilige Vergütung entsprechend dem Leistungsstand.

§ 7 Fristen und Termine
Fristen für die Abgabe im Sinne eines absoluten Fixgeschäfts sind nur verbindlich, wenn diese bei Vertragsschluss in Textform von dem Auftragnehmer zugesagt wurden. Verzögerungen, die sich aufgund der fehlenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (gemäß §4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers) oder höherer Gewalt ergeben, führen zu einer angemessenen Fristverlängerung.

Ein Verzug tritt erst nach schriftlicher Mahnung mit angemessener Nachfrist ein.

§ 8 Haftung
Der Sachverständige haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Für einfache Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, sofern es sich nicht um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung handelt, insbesondere entgangenem Gewinn, wird ausgeschlossen.

§ 9 Nutzungsrechte und Urheberrecht
Das Gutachten darf ausschließlich für den im Auftrag genannten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder Verwendung zu anderen Zwecken (z. B. gerichtliche Auseinandersetzungen, Beleihung, Verkauf) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Sachverständigen.

Das Urheberrecht am Gutachten verbleibt beim Sachverständigen.

§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet und gemäß DSGVO verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder gesetzlicher Verpflichtung.

§ 11 Besondere Bestimmungen für Gerichte, Banken und Versicherungen
(1) Wird das Gutachten im Auftrag eines Gerichts erstellt, erfolgt die Tätigkeit entsprechend § 407 ff. ZPO. Das Sachverständigenbüro verpflichtet sich zur Neutralität und ordnungsgemäßen Durchführung unter Beachtung gerichtlicher Fristen.

(2) Bei Gutachten für Banken (z. B. zur Beleihung) erfolgt die Bewertung gemäß den Anforderungen der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), sofern nicht anders vereinbart.

(3) Bei Bewertungen für Versicherungen erfolgt die Wertermittlung entsprechend dem vereinbarten Bewertungsstichtag und den üblichen Versicherungsbedingungen (z. B. Neuwert, Zeitwert).

(4) In allen Fällen liegt die Verantwortung für die Weiterverwendung des Gutachtens bei der jeweiligen Institution. Der Sachverständige haftet nicht für wirtschaftliche Entscheidungen, die auf Basis des Gutachtens getroffen wurden.

§ 12 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Sachverständigenbüros, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.